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Weitreichende Veränderungen für Ihre Altersrente seit 2002

Jeder Mitarbeiter hat einen rechtlichen Anspruch auf den Aufbau seiner Altersversorgung über seinen Arbeitgeber. Wir bieten hierzu speziell für Stiftungen ein Servicekonzept an. Die Beratung und Betreuung Ihrer Mitarbeiter ist uns wichtig. Gut beratene Mitarbeiter treffen gute Entscheidungen. Das wirkt sich auf das ganze Unternehmen aus.

Auch seit 2002: das Punktemodell ersetzt die Gesamtversorgungszusage in der öffentlich - rechtlichen Zusatzversorgung. Das bedeutet, es werden Leistungen zugesagt, die sich ergeben würden, wenn eine Gesamtbeitragsleistung in Höhe von vier Prozent des Gehaltes in ein kapitalgedecktes System eingezahlt werden würden. Auch das wirkt sich auf das ganze Unternehmen aus.

Je nach Fragestellung bieten wir Projekte, Seminare, Vorträge oder persönliche Gespräche für die Lösungsfindung an.