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Betriebliche Altersversorgung
Entgeltumwandlung : Das ausgezahlte Kapital unterliegt der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht, und die enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen müssen als sonstige Einkünfte versteuert werden.

Riester: Die Förderung wird vom Anbieter einbehalten und an die Zulagenstelle zurück überwiesen.
Die festgestellten Steuervorteile müssen über den Sonderausgabenabzug zurückbezahlt werden.
Enthaltene Erträge und Wertsteigerungen müssen als sonstige Einkünfte versteuert werden.