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Entgeltumwandlung
Als garantierte Rente bezeichnet man in der privaten Renteversicherung den Betrag, der am Ende der Vertragslaufzeit garantiert zur Auszahlung gelangt. Der Zinssatz, der zur garantierten Rente führt, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgesetzt. Die garantierten Renten dienen als erster Paramteter für eine verlässliche Vergleichsgröße vor Kosten. Gleicher Kostensatz ist nicht gleichbedeutend für gleiche Kostenhöhe. Prozentuale Angaben der Kosten sind i.d.R. auf die Höhe der Beitragseinahmen bezogen. Somit erhöhen sich die tatsächlichen Kosten bei einem Versicherer mit geringen Beitragseinahmen bei gleichem Kostensatz.