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Betriebliche Altersversorgung
Portabilität bedeutet in der betrieblichen Altersversorgung, dass der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Arbeitgebers sein bislang angespartes Kapital vom alten zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann. Er kann die aufgebauten Anwartschaften auf eine Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung übertragen lassen.