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Rentenlexikon

Begriffe
Das System der privaten Rürup-Rente ist ein Abziehbild der gesetzlichen Altersrente. Deshalb kann jeder Steuerpflichtige die RürupRente oder auch BasisRente genannt, abschließen.

Jedes Jahr können von den eingezahlten Beiträgen stufenweise zwei Prozentpunkte mehr bei der Steuer abgezogen werden, bis im Jahr 2025 die gesamten Einzahlungen Steuer sparend angesetzt werden kann. Die Besteuerung der späteren Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Im Jahr 2007 kommen maximal 12.800 Euro/25.600 Euro (ledig/verheiratet) als Sonderausgaben zum Abzug. Diese Beträge steigen stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 20.000 Euro/40.000 Euro.
Steuerlich und finanziell besonders lukrativ ist die Rürup-Rente jetzt für ältere Selbstständige mit hohem Steuersatz. Diese können im Jahr 2007 schon 64 Prozent bis zum Maximalbetrag geltend machen. Dieser Betrag steigt bis ins Jahr 2011 auf 72 Prozent oder maximal 14.400 Euro an. Bei Rentenbeginn im Jahr 2012 muss er jedoch nur 64 Prozent seiner Rente versteuern. Dadurch, dass die Einzahlungen zu einem höheren Anteil absetzbar sind, als die Rürup-Rente später steuerpflichtig ist, bringt der Vertrag eine ansehnliche Rendite.