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Rentenlexikon

Begriffe
Als prognostizierte Renten bezeichnet man Renten die nach aktueller Kalkulation eines Versicherers voraussichtlich zur Auszahlung gelangen. Die prognostizierten Renten mit Ihren Überschüssen sind nur in einem zweiten Schritt ein Parameter für einen Vergleich. Diese Leistungen sind nicht einklagbar.