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Rentenlexikon

Begriffe
Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und der Neuregelung des Altersvermögensgesteztes (AVmG) vom 26.6.2001 ist ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) und eine Zulage (§§ 79 ff. EStG) für private Altersvorsorgebeiträge eingeführt worden.
Diese staatliche Förderung durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug und die Zulage sollte das Absenken des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Die Beiträge werden in besonders „zertifizierte" Altersvorsorgeverträge zur Riesterförderung eingebracht.
Entsprechen die Verträge diesen speziellen Kritieren, und gehören die Beitragszahler zum begünstigten Personenkreis, so werden Zulagen in folgender Höhe gewährt:

Jahr Grundzulage pro Jahr
2007: 114.- €uro
2008: 154.- €uro (gilt auch für die Folgejahre)

Zulage Ehepaar pro Jahr
2007: 228.- €uro
2008: 308.- €uro (gilt auch für die Folgejahre)


Zulage je Kind pro Jahr
2007: 138.- €uro
2008: 185.- €uro (gilt auch für die Folgejahre)


Erhöhte Grundzulage für Berufseinsteiger bis 25 Jahre im ersten Jahr von 354 €

Erhöhte Zulage für ab 2008 geborene Kinder von 300 €