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Rentenlexikon

Begriffe
Bei einem Tarifvertrag handelt es sich um einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft.
Die praktische Bedeutung von Tarifverträgen ist sehr groß. Hier werden die Mindestarbeitsbedingungen festgelegt.
Tarifverträgen kommen im Wesentlichen vier Funktionen zu:
• Schutzfunktion: zugunsten des Arbeitnehmers.
• Ordnungsfunktion: Das bedeutet, während der Laufzeit des Tarifvertrages können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf bestimmte Arbeitsbedingungen vertrauen.
• Friedensfunktion: Während der Laufzeit eines Vertrages dürfen keine Arbeitskämpfe stattfinden.
• Verteilungsfunktion: Differenzierung in Lohn- und Gehaltsgruppen bestimmt Einkommensverteilung zwischen den Arbeitnehmern und Beteiligung am Sozialprodukt.

Der Anwendungsbereich des Tarifvertrages ist grundsätzlich auf die tarifgebundenen Parteien beschränkt.
Auch in der betrieblichen Altersversorgung ist Tarifrecht immer zu beachten und hat Vorrang.