Unisex-Rententarife für Betriebsrenten verwenden das Geschlecht der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter als Tarifkriterium nicht, obwohl es die Risikobewertung beeinflusst. Bekannter Weise weichen die Lebenserwartungen der Geschlechter ja voneinander ab. Bei Unisex-Tarifen erhalten Frauen und Männer bei gleichem Beitrag auch gleiche Renten. Dies führt zu einer Überprüfung der Beiträge. Experten rechnen damit, dass sich dadurch insgesamt das Risiko der Versorgung verschlechtert und die Rentenanbieter zu einer zusätzlichen Erhöhung der Beiträge gezwungen werden.
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Ist es sinnvoll die Berufsunfähigkeit über die betriebliche Altersversorgung zu versichern?
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