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Unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 entschied der EuGH am 1. März 2011 (AZ: C-236/09) Unisex-Tarife für alle neuen Rentenverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend zu machen

Unisex-Rententarife für Betriebsrenten verwenden das Geschlecht der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter als Tarifkriterium nicht, obwohl es die Risikobewertung beeinflusst. Bekannter Weise weichen die Lebenserwartungen der Geschlechter ja voneinander ab. Bei Unisex-Tarifen erhalten Frauen und Männer bei gleichem Beitrag auch gleiche Renten. Dies führt zu einer Überprüfung der Beiträge. Experten rechnen damit, dass sich dadurch insgesamt das Risiko der Versorgung verschlechtert und die Rentenanbieter zu einer zusätzlichen Erhöhung der Beiträge gezwungen werden.

geschrieben von Lutz Huschmann am 19.04.2012 um 11:48 Uhr.