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Sozialversicherungsfreiheit bleibt auch über 2008 hinaus.
Der Bundesrat hat am 30.11.2007 dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. Damit bleiben die Förderbedingungen für die Entgeltumwandlung auch über 2008 hinaus unverändert. Die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung ist hiermit auf Dauer festgeschrieben.
geschrieben von Lutz Huschmann am 30.11.2007 um 15:04 Uhr.