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Während die Allianz Extrazahlungen an ihre Versicherten ausschüttet, müssen ihre Wettbewerber kleinere Brötchen backen. Vor allem ein Lebensversicherer fällt zurück.
Das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensversicherung steht auf der Probe. Wie sollen sie langfristig an ein Finanzprodukt glauben, von dem sich viele Anbieter lossagen, indem sie das Neugeschäft einstellen oder vermeintlich leistungsstärkere Policen auf den Markt bringen? In einer solchen Lage kann die Branche dankbar für Transparenz sein, die durch Marktuntersuchungen hergestellt wird. Unter ihnen sticht die jährliche Bilanzanalyse des Betriebswirtschaftsprofessors Hermann Weinmann heraus, der an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein lehrt.

Debeka wird Opfer der eigenen Großzügigkeit

Mit seiner eigenen aufwendigen Bilanzanalyse der zwölf beitragsstärksten deutschen Lebensversicherer trägt er immerhin dazu bei, mehr Klarheit für solche Kunden zu schaffen, die schon eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen haben. Über den Vergleich sieben aussagekräftiger Kennziffern kommt er zu einer Leistungsschau von Allianz, R+V, Debeka und Co. und bereitet so für Verbraucher nützliches Wissen über die aktuelle Leistungsfähigkeit seines Versicherers auf.

Die Zeiten in der Lebensversicherung sind, wie oben erwähnt, so bewegt, dass herbe Leistungseinbußen in dieser Analyse möglich sind. So fällt die Debeka, die im vergangenen Sommer das Neugeschäft mit der klassischen Lebensversicherung eingestellt hat, um viele Plätze zurück. Vor vielen Jahren hatte sie nachträglich alle Verträge auf das damalige Garantiezinsniveau von 4 Prozent angehoben. Deshalb musste sie erstmals mehr als eine Milliarde Euro zurückstellen, um Altverträge gegen das niedrige Zinsniveau abzusichern (Zinszusatzreserve).

Diese Verpflichtung hat den Rohüberschuss, also die Verteilungsmasse nach Bedienung aller Garantien, ins Negative rutschen lassen. So hat Weinmann zum ersten Mal einen negativen Rohüberschuss beobachtet, seit er die Untersuchung 2011 gestartet hat. Hinzu kommt für die Debeka eine Eigenmittelausstattung, die unter den Anforderungen des Aufsichtsrechts Solvency II (ohne zulässige Übergangsmaßnahmen) liegt. Die Solvabilitätsquote hat Weinmann erstmals einbezogen, weil sie seit diesem Jahr veröffentlicht werden muss und Aufschluss über die künftige Stabilität gibt.

von Philipp Krohn, Redakteur in der Wirtschaft.

 

 

 

 

geschrieben am 18.09.2017 um 17:33 Uhr.