Der Leistungsbeginn der Rente mit Vollendung des 60. Lebensjahres gehört in der bAV ab 2012 der Vergangenheit an.
(BMF-Schreiben vom 31.03.2010 RD Nr.: 249).
Für alle Verträge jedoch, die vor dem 31.12. 2011 abgeschlossen werden, ergeben sich keine Änderungen. Hier bleibt der früheste Zeitpunkt zur Inanspruchnahme der Leistungen das vollendete 60. Lebensjahr. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für eine Entgeltumwandlung mit Beginn im Jahr 2011 entscheiden, sichern sich also jetzt noch die Option, schon mit dem 60. Lebensjahr die Renten- oder wahlweise Kapitalleistung der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen zu können.
Vertragsbeginn in 2011: Entweder früher in den Ruhestand oder höhere Rentenbezüge.
Während auch zum Jahreswechsel der Garantiezins per Gesetz von 2,25 % auf zukünftig 1,75 % sinkt, liegt die aktuelle Gesamtverzinsung vieler Anbieter deutlich über 4 %.
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