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Ab dem 01.Januar 2010 entfällt der Überschussanteil in der kirchlichen Zusatzversorgungskasse
Der Verwaltungsrat der Kasse beschließt, dass der Überschussanteil in der freiwilligen Versicherung ab dem 01. Januar 2010 entfällt. Zukünftige Rentner müssen damit rechnen nur noch 75 Prozent der bisherigen Prognosen zu erhalten. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zeigen die individuellen Differenzen auf.

Auch berichtete „chefarzt aktuell“ – März/ April 2005 – Nr. 2/05 über Sichere Versorgungsalternativen zur VBL und ZVK für Chefärzte.
geschrieben am 22.03.2010 um 12:15 Uhr.