Betriebliche Altersversogung · Rente · Stiftung · Consulting · Unternehmen · Vorsorge · Zusatzversorgung

Aktuell

News
Mit dem „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ werden ab 2010 die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer für Vorsorgeaufwendungen verbessert
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (www.bvr.de) schätzt, dass rund 85 Prozent aller Steuerzahler vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren und mit ihrer ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr mehr Netto auf dem Konto haben. Privat und gesetzlich Versicherte können ab Januar 2010 ihre Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Übersteigen die Krankenkassenbeiträge bestimmte Höchstgrenzen nicht, sind außerdem noch weitere Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung absetzbar. Hiervon profitieren vor allem Geringverdiener.

Die Entlastung erfolgt Monat für Monat, da die höhere Absetzbarkeit der Beiträge in die Lohnsteuertabellen eingerechnet wird.

So kann beispielsweise ein lediger Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500 Euro mit einem Plus von ca. 87 Euro im Monat rechnen. Jedes Jahr stehen ihm dadurch etwas mehr als 1.000 Euro zur Verfügung, die in Vorsorgemaßnahmen investiert werden können, um mögliche Lücken in der Altersversorgung zu schließen.

Nutzt der Angestellte seinen Entlastungsbetrag von 87 Euro als „Eigenanteil“ einer Entgeltumwandlung (Umwandlung vom Bruttolohn), verdoppelt sich sein Sparbetrag durch staatliche Förderung (Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase).

Durch die Verdopplung erhöht sich sein monatlicher Sparbetrag - z.B. als Beitrag einer Direktversicherung - auf 174 Euro.
geschrieben am 28.12.2009 um 18:41 Uhr.