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Verdeckte Finanzierungslücken durch veraltete Heubecktafeln und hohe Rechnungszinsannahmen erhöhen den Druck
Die ungleiche Behandlung von langjährigen und rentenfernen Anwärtern
bei der Berechnung der Rente im öffentlichen Dienst ist
verfassungswidrig.
Der BGH hat grundsätzlich die Berechnung der sog. Startgutschriften gemäß dem
Tarifvertrag Altersversorgung im öffentlichen Dienst für verfassungsgemäß erklärt.
Allerdings hält er die Regelung in anderen Punkten für nicht verfassungskonform.
Die Tarifvertragsparteien müssen jetzt die nicht verfassungskonformen Regelungen
durch wirksame ersetzen (BGH, Urteil vom 14.11.2007, IV ZR 74/06).
Als möglicherweise nicht konform mit Art. 3 Abs. 1 GG hat der BGH die
ausschließliche Anwendung des sog. Näherungsverfahrens für die voraussichtliche
gesetzliche Rente erklärt. Gleichzeitig ist aber auch die Ungleichbehandlung von
rentenfernen Anwärtern verfassungswidrig. Nach dem Näherungsverfahren
können nur Arbeitnehmer mit 44,44 Pflichtjahren eine 100-prozentige Vollrente
erreichen. Akademiker oder andere Mitarbeiter, die erst später in den öffentlichen
Dienst eintreten, müssen dagegen überproportionale Abschläge hinnehmen.
Tarifvertragsparteien müssen Neuregelung schaffen
Damit sind alle entsprechenden Regelungen unwirksam. Aufgrund der
Tarifautonomie ist es den Tarifparteien nun vorbehalten, eine entsprechende
verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Der 2002 geschlossene Tarifvertrag
ist erstmals zum 31.12.2007 kündbar. Schon länger wird erwartet, dass die Reform
der Zusatzversorgung nun in die nächste Phase gehen muss.
Druck auf Anpassung der Systeme steigt
Die 2002 vereinbarten Absenkungen reichen bei weitem nicht für eine
zukunftsfähige Basis aus. Immer noch werden veraltete Heubecktafeln und sehr
hohe Rechnungszinsannahmen zu Grunde gelegt, so dass systemimmanent hohe
verdeckte Finanzierungslücken versteckt sind. Müssen nun nach dem BGH-Urteil
rentenferne Jahrgänge besser gestellt werden, ohne Anhebung der Zuwendungen
der Arbeitgeber, wird das den Druck auf eine weitere Anpassung der Systeme an
die Realität erhöhen.
geschrieben am 03.01.2008 um 11:35 Uhr.