Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das der langfristigen Sicherung der Attraktivität der deutschen Lebensversicherung im Niedrigzinsumfeld dienen soll, gilt zunächst einmal für Neuverträge.
1. Für das Neugeschäft wird ab 01.01.2015 der gesetzliche Höchstrechnungszins von 1,75 % auf 1,25 % gesenkt. Die Allianz Leben verzinst in 2014 mit 4,2 %.
2. Die Versicherten werden künftig mit 90 % (bisher 75 %) an den Risikoüberschüssen beteiligt.
3. Die Abschlusskosten können ab 2015 nur noch in Höhe von 25 ‰ der Beitragssumme bilanziell geltend gemacht werden.
4. Im Sinne einer Preis-/Leistungstransparenz der Versicherungsverträge sollen die Effektivkosten (Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten)angegeben werden.
5. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird ab sofort neu geregelt (und kommt den heutigen Beitragszahlern zu Gute).
FAZIT: Die bestehenden Verträge ändern sich nicht. Risokoüberschüsse und Bewertungsreserven können sich positiv auswirken.
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