Aktuelles
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat die umfangreichste Reform erfahren.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat die umfangreichste Reform in seiner fast hundertjährigen Bestehensgeschichte erfahren. Das ursprüngliche Gesetz von 1908 wurde in einigen Teilen als nicht mehr zeitgemäß empfunden.
Bereits am 5. Juli 2007 hatte der Deutsche Bundestag das neue Versicherungsvertragsgesetz entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses verabschiedet. Am 21. September 2007 beschloss der Deutsche Bundesrat, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelte, war das Gesetz damit bereits wirksam zustande gekommen (Art. 77 Abs. 2, 78 GG). Die noch ausstehende Ausfertigung durch den Bundespräsidenten erfolgte am 23. November 2007 und die Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29. November 2007. Das neue VVG wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten, für Altverträge wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 bestehen.
Bei Fragen rufen Sie uns doch einfach an (0791 94 663 41). Wir helfen Ihnen gerne weiter.
geschrieben am 02.01.2008 um 15:59 Uhr.