Mit einem Freibetrag in der Grundsicherung, der Erhöhung des Förderrahmens auf 8% (Sozialversicherungsfreiheit 4%) der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), der Nachzahlungsmöglichkeit, dem staatlichen Förderbetrag (30%) für bestimmte Arbeitnehmergruppen, dem Arbeitgeberzuschuss von 15% und mehr ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ab 2018 am Start. Auch das Sozialpartnermodell ist gegebenenfalls im Tarifvertrag geregelt. Eigenvorsorge soll sich lohnen!
Ein Tipp für Optimierer: 8 % Sozialversicherungsfreiheit sind bei unterschiedlichen Durchführungswegen nach Einkommenssteuergesetz (EStG) möglich.
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