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Eigenvorsorge soll sich lohnen!

Mit einem Freibetrag in der Grundsicherung, der Erhöhung des Förderrahmens auf 8% (Sozialversicherungsfreiheit 4%) der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), der Nachzahlungsmöglichkeit, dem staatlichen Förderbetrag (30%) für bestimmte Arbeitnehmergruppen, dem Arbeitgeberzuschuss von 15% und mehr ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ab 2018 am Start. Auch das Sozialpartnermodell ist gegebenenfalls im Tarifvertrag geregelt. Eigenvorsorge soll sich lohnen!

Ein Tipp für Optimierer: 8 % Sozialversicherungsfreiheit sind bei unterschiedlichen Durchführungswegen nach Einkommenssteuergesetz (EStG) möglich.

 

 

geschrieben am 19.02.2018 um 17:33 Uhr.