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Das Versorgungskonzept StiftungsRente

Versorgungsalternativen
Chefärzte

Betriebliche Altersvorsorge: Auf  Kapitaldeckung muss geachtet werden!
Seit der Umstellung 2001 vom Gesamtvergütungssystem auf das Punktesystem gewinnt die Betriebliche Altersversversorgung gerade im öffentlich rechtlichen Bereich erheblich an Bedeutung. Der erhebliche Leitungsverlust muss vom versicherten Chefarzt kompensiert werden. Ein Vergleich lohnt sich.

Der Verband der Leitenden Krankenhausärzte verweist auf der homepage auf KlinikRente. Wir arbeiten hier mit dem Branchenversorgungswerk KlinikRente zusamnmen. Auch „chefarzt aktuell" berichtete:


chefarzt aktuell - März/ April 2005 - Nr. 2/ 05  Sichere Versorgungsalternativen zu VBL und ZVK für Chefärzte (Auszug)


Ein zunehmend wichtiger Vergütungsbestandteil von Chefärzten ist die betriebliche
Altersversorgung (bAV).


In vielen Krankenhäusern erfolgt die bAV über die Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder (VBL) oder eine öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungskasse (ZVK).
Finanzielle Gründe führten zur Umstellung des bisherigen Gesamtversorgungssystems
auf das Betriebsrentensystem in Form des seit 01.01.2002 gültigen Punktemodells nach
dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch kam es zu drastischen
Leistungskürzungen; das Versorgungsniveau wurde um durchschnittlich 20% gesenkt.


Nach dem neuen Punktemodell werden Leistungen zugesagt, die sich ergeben würden,
wenn eine Gesamtbeitragsleistung in Höhe von 4% des Gehaltes in ein kapitalgedecktes
System eingezahlt würde. Tatsächlich erfolgt die Finanzierung in der Regel weiterhin in
Form von Umlagen. Je nach Zusatzversorgungskasse ist bei der Finanzierung auch eine
Mitarbeiterbeteiligung vorgesehen (in der VBL z.B. derzeit 1,41% aus dem Nettogehalt).
Aufgrund der arbeitsmarktpolitischen und demografischen Entwicklungen können weitere
Erhöhungen der Umlagen und Kürzungen der Versorgungsniveaus zudem nicht
ausgeschlossen werden.


Krankenhaus-Arbeitgeber sind dabei nicht verpflichtet, ihre Chefärzte über die VBL oder
eine ZVK zu versorgen. Ebenso wie Leitende Angestellte und über BAT l verdienende
Mitarbeiter zählen sie nach § 3 BAT in Verbindung mit § 26 (2) VBL-Satzung in der Regel
nicht zu den Pflichtversicherten in der VBL, es sei denn, die Teilnahme an der
Zusatzversorgung ist im Arbeitsvertrag vereinbart. Vergleichbar verhält es sich mit der
Versorgung über eine ZVK. Durch Modifikation des Arbeitsvertrages entfällt die Grundlage
für die Pflichtversicherung und es kann eine Neuregelung der bAV vereinbart werden -
ohne Berücksichtigung von Kündigungsfristen bei der VBL oder ZVK.


Die Ablösung einer umlagefinanzierten Zusatzversorgung durch eine privatwirtschaftliche
kapitalgedeckte bAV kann sowohl den Mitarbeitern als auch den Arbeitgebern
entscheidende Vorteile bringen - insbesondere der Ablösung künftiger
Versorgungsverpflichtungen von Chefärzten und leitenden Mitarbeitern.


Diese sichern sich weiterhin Ansprüche auf dem Niveau der öffentlich-rechtlichen
Zusatzversorgung. Eine privatwirtschaftliche Versorgungslösung bietet zudem eine
Garantieverzinsung.


Der Arbeitgeber erhält mit einer privatwirtschaftlichen kapitalgedeckten bAV
Planungssicherheit. Während bei der umlagefinanzierten Versorgung mit weiter
steigenden Aufwendungen zu rechnen ist, sind die Aufwendungen für die
privatwirtschaftliche Versorgungslösung für ihn kalkulierbar.


Die Ausgestaltung der neuen bAV hat eine Pension-Consultant-Firma als ein
privatwirtschaftliches Versorgungsmodell mit einem Finanzdienstleister entwickelt. Die
Beratung unter Berücksichtigung aller verfügbaren Produkt- und Serviceleistungen sowie
die unternehmensindividuelle Umsetzung erfolgt immer projektbezogen aus einer Hand.


Beispiele für einen Ausstieg aus der VBL

  • Chefarzt 45 Jahre/ männlich / ZVK -pflichtiges Einkommen 75.000.- €
    Bei gleichem Nettoaufwand für den Arzt kann die Bruttoaltersrente um bis zu
    185 %, also auf das 2,85-fache gesteigert werden. Dabei wird für das
    Krankenhaus noch eine Einsparung von 1.400.- € p.a. erzielt.
  • Chefarzt 50 Jahre/ männlich / ZVK -pflichtiges Einkommen 75.000.- €
    Bei gleichem Nettoaufwand für den Arzt kann die Bruttoaltersrente um bis zu
    175 %, also auf das 2,75-fache gesteigert werden. Dabei wird für das
    Krankenhaus noch eine Einsparung von 1.450.- € p.a. erzielt.
  • Chefarzt 55 Jahre/ männlich / ZVK -pflichtiges Einkommen 75.000.- €
    Bei gleichem Nettoaufwand für den Arzt kann die Bruttoaltersrente um bis zu
    165 %, also auf das 2,65-fache gesteigert werden. Dabei wird für das
    Krankenhaus noch eine Einsparung von 1.500.- € p.a. erzielt.


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD
- Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) -


Ein Diskussionspunkt auf der Mitgliederversammlung des VLK Landesverband Baden-
Württemberg am 24. Oktober 2005 in Stuttgart war die Umsetzung des TVöD unter der
besonderen Verantwortung der Chefärzte in Bezug auf die Arbeitszeitregelungen.


Als Anregung möchten wir ihr Augenmerk auf § 10 (6) TVöD richten:
„ Der Arbeitgeber kann mit der/ dem Beschäftigten die Einrichtung eines Langzeitkontos
vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/ Personalrat zu beteiligen und - bei
Insolvenzfähigkeit des Arbeitgebers - eine Regelung zur Insolvenzsicherung zu treffen."


Im Folgenden haben wir die Vorteile in Kurzform dargestellt:

  • Langzeitkonten können in Zeit oder Geld geführt werden:

  • Vererbarkeit des Kapitals

  • Verfügung vor Vollendung des 60sten Lebensjahres

  • kapitalgedecktes Guthabenmodell mit nachgelagerter Besteuerung

  • weitgehende Freiheit der Geldanlage

  • keine Restriktionen in der Auszahlungsphase

  • flexible Handhabung für den Arbeitgeber

  • steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwendungen