Sie sollten die staatlichen Zuschüsse nutzen. Sprechen Sie mit uns über.
Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und der Neuregelung des Altersvermögensgesteztes (AVmG) vom 26.6.2001 ist ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) und eine Zulage (§§ 79 ff. EStG) für private Altersvorsorgebeiträge eingeführt worden.
Diese staatliche Förderung durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug und die Zulage sollte das Absenken des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Die Beiträge werden in besonders „zertifizierte" Altersvorsorgeverträge zur Riesterförderung eingebracht.
Entsprechen die Verträge diesen speziellen Kritieren, und gehören die Beitragszahler zum begünstigten Personenkreis, so werden Zulagen in folgender Höhe gewährt:
Mit dem Vorsorgerechner erhalten Sie eine erste Orientierung.
Oder nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.
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