Vermögenswirksame Leistungen in eine Betriebliche Altersversorung einzubringen sind sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer äußerst interessant. Für Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze können so Steuer- und Sozialabgaben gespart werden. Dies ist bei den herkömmlichen Möglichkeiten des Ansparens der vermögenswirksame Leistungen nicht der Fall. Selbst bei Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage ist in den meisten Fällen die Einbringung in eine Betriebliche Altersversorung vorteilhafter. Bei gleichem Nettoaufwand ist die mögliche Investition bis zu doppelt so hoch, als bei herkömmlicher Einbringung in die Vermögenswirksame Leistungen.
Sie sollten die vermögenswirksamen Leistungen also in Ihre Rente einbringen.
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Soll ich in die betriebliche Altersversorgung investieren wenn ich Schulden habe?
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