Vermögenswirksame Leistungen in eine Betriebliche Altersversorung einzubringen sind sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer äußerst interessant. Für Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze können so Steuer- und Sozialabgaben gespart werden. Dies ist bei den herkömmlichen Möglichkeiten des Ansparens der vermögenswirksame Leistungen nicht der Fall. Selbst bei Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage ist in den meisten Fällen die Einbringung in eine Betriebliche Altersversorung vorteilhafter. Bei gleichem Nettoaufwand ist die mögliche Investition bis zu doppelt so hoch, als bei herkömmlicher Einbringung in die Vermögenswirksame Leistungen.
Sie sollten die vermögenswirksamen Leistungen also in Ihre Rente einbringen.
08.02.2022 - Unternehmens- spezifische Spezialverträge sichern trotz anhaltender Niederigzinsphase im Garantiebereich 100% Beitragsniveau ab. Das Bundesfinanzministerium ... [mehr]
13.01.2021 - Im Sicherungsvermögen der Allianz Leben wird stetig der Anteil innovativer und chancenorientierter Kapitalanlagen erhöht ... [mehr]
26.01.2019 - Allianz Leben festigt trotz niedriger Marktzinsen das hohe Niveau ... [mehr]
Bis zum 31.12.2008 wurden Zeiten ab dem 17. Lebensjahr bis zu maximal ... [mehr]