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Das Versorgungskonzept StiftungsRente

Versorgungsalternativen
Geschäftsführer und Vorstände

Pensionszusagen

Die Betriebliche Altersversorgung hat viele Gesichter. Die Einrichtung und Überprüfung von Pensionszusagen gehört zu unserer Kernkopetenz.

Eine Vielzahl von Unternehmen beschäftigt sich mit der Frage, wie der Ausweis der Verpflichtungen in der Bilanz vermieden werden kann. Die Gründe für die Auslagerung der Pensionszusagen sind vielfältig und reichen vom Wunsch nach externer Kapitaldeckung, über Fragen der Bilanzoptik bis hin zur Einschränkung der Haftung.

Sichere Versorgungsalternativen zu VBL und ZVK für Geschäftsführer

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zunehmend wichtiger Vergütungsbestandteil.
In vielen Unternehmen erfolgt die bAV über die Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder (VBL) oder eine öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungskasse (ZVK).

Die Ablösung einer umlagefinanzierten Zusatzversorgung durch eine privatwirtschaftliche
kapitalgedeckte bAV kann sowohl den Geschäftsführer als auch den Arbeitgeber
entscheidende Vorteile bringen.

Kapitalgedeckte privatwirtschaftliche Versorgungslösung

Eine privatwirtschaftliche Versorgungslösung bietet zudem eine Garantieverzinsung.

Der Arbeitgeber erhält mit einer privatwirtschaftlichen kapitalgedeckten bAV
Planungssicherheit. Während bei der umlagefinanzierten Versorgung mit weiter
steigenden Aufwendungen zu rechnen ist, sind die Aufwendungen für die
privatwirtschaftliche Versorgungslösung für ihn kalkulierbar:

  • Geschäftsführer sind nicht als Pflichtversicherte in VBL/ZVK
    anzusehen, es sei denn, die Zusatzversorgung ist im Arbeitsvertrag enthalten.
  • Bei Änderung des Arbeitsvertrages entfällt die Grundlage der
    Pflichtversicherung; es kann eine BAV-Neuregelung ohne Kündigungsfristen
    gestaltet werden.
  • Es gibt keine satzungsmäßige Verpflichtung zur Zahlung eines VBL/ZVKGegenwertes
    bzw. Ausgleichsbetrages.

Vorteil durch nachgelagerte Besteuerung

...das heißt, die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (BAV) sind in der
Ansparzeit steuerfrei. Die Einkünfte werden dann im Alter versteuert. Der Vorteil: Der
Steuersatz in der Rentenphase ist bei gut verdienenden Angestellten weit niedriger als
im aktiven Berufsleben. Eine entsprechende Alternative zur VBL/ZVK bietet
beispielsweise die Unterstützungskasse.

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