Flexible Arbeitszeitmodelle werden immer beliebter. Arbeitgeber setzen auf die Zeitkonten-Rückdeckung. (Auszug Perspektiven 11-12/2005: Zeitschrift für Führungskräfte)
Die steigende Lebenserwartung wird weiterhin zu Einschnitten in der gesetzlichen Rentenversicherung führen: Immer wieder wird daher auch in der öffentlichen Diskussion die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und damit verbunden die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters gefordert. Experten-Gremien wie die Rürup- und Herzog-Kommission haben dafür schon konkrete Vorschläge ausgearbeitet.
Erste Schritte zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit hat der Gesetzgeber bereits gemacht.So ist zum Beispiel ein vorgezogener Ruhestand ab 62 nur noch mit hohen Abschlägen möglich und die staatlich geförderte Altersteilzeit ist bis zum 31. Dezember 2009 befristet. „Die gesetzlichen Vorruhestandsregelungen verlieren an Bedeutung", fasst Dr. Markus Arnold, beim Marktführer Allianz Leben verantwortlich für Zeitkonten-Produkte, die Entwicklung zusammen. Seine Schlussfolgerung: „Wer nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter - 65 oder künftig vielleicht sogar 67 Jahre - arbeiten will, muss privat vorsorgen." StiftungsRente bietet eine solche individuelle Vorsorgemöglichkeit.
Das Prinzip: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Einrichtung eines Zeitkontos in Form eines Vorruhestandskontos. Der Arbeitnehmer baut während seines Arbeitslebens auf diesem Konto ein Wertguthaben auf, um damit später seinen Vorruhestand zu finanzieren. „Dabei können Arbeitnehmer auf das Vorruhestandskonto nicht nur Überstunden und Urlaubstage, sondern auch Teile ihres übertariflichen Gehaltes oder Sonderzahlungen buchen lassen", erklärt Herr Rudolf Mundinger seinen Firmenkunden.
Der Zeitpunkt des Vorruhestands kann flexibel gewählt werden. Wird das Wertguthaben nicht oder nur teilweise für den Vorruhestand verwendet, kann das Guthaben in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Das Wertguthaben auf dem Vorruhestandskonto, einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben, werden rückgedeckt und somit vor einer Insolvenz gesichert.
Nach seiner Erfahrung besteht das Bedürfnis nach flexiblen Vorruhestandsregelungen sowohl bei Arbeitgebern wie auch bei Arbeitnehmern. „Der Arbeitnehmer möchte früher in den Ruhestand oder zumindest seine Lebensarbeitszeit nicht verlängern", so Arnold. Dem Arbeitgeber sei daran gelegen, die Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter durch flexible Vorruhestandsregelungen zu erhalten und an innerbetriebliche Bedürfnisse anzupassen.
Besonders für Leitende Angestellte bieten Lebensarbeitszeitkonten/Wertkonten große Vorteile, weil sie in der Regel keine Überstundenvergütungen erhalten. Wertkonten sind nicht an das starre Regelwerk der Betrieblichen Altersversorgung gebunden. Mit dem Einbringen können variable Gehaltsanteile, Sonderzahlungen oder Tantiemen für vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunfts- und Alterssicherung oder Freizeitausgleich genutzt werden. Selbst bei vorzeitiger Auszahlung sind Lebensarbeitszeitkonten dank der Fünftelregelung des § 34 EStG immer noch steuerlich privilegiert. Die Einspeisung in ein Wertkonto wird dabei steuerlich wie eineEntgeltumwandlung behandelt, unterliegt aber keinen Höchstgrenzen. Selbst ein geschäftsführender Gesellschafter mit Versorgungslücken in der Pensionszusage wäre im Regelfall bestens beraten, ein Wertkonto einzusetzen.
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